Zudem befand er sich erstmals in seinem Leben einen Monat in Untersuchungshaft, was sicherlich eine gewisse Wirkung auf einen .________-jährigen hatte. Des Weiteren ist auch die Wirkung der beiden Widerrufe und der unbedingten Geldstrafe zu berücksichtigen (vgl. Kapitel VII.). Die teilbedingte Strafe genügt somit, um A.________ von künftigen Delikten abzuhalten. Das Verschulden der versuchten schweren Körperverletzung ist gerade noch im leichten Bereich, wobei wir es mit einem Verbrechen zu tun haben, welches per se verwerflich ist. Die Prognose ist – auch mit Blick auf die Warnung der Untersuchungshaft – nun günstig. […]