Bezüglich der versuchten schweren Körperverletzung sind die formellen Voraussetzungen für die Gewährung des teilbedingten Strafvollzugs (Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren) erfüllt. Die vorliegende Freiheitsstrafe ist die erstmalige erhebliche Verurteilung vor einem Gericht – bisher wurde A.________ nur mit Strafbefehlen und jeweils bedingt verurteilt. Zudem befand er sich erstmals in seinem Leben einen Monat in Untersuchungshaft, was sicherlich eine gewisse Wirkung auf einen .________-jährigen hatte.