7 22. Betreffend die hiervor genannten Vorstrafen ist zunächst auf die Begründung des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. September 2019 (Verfahren PEN 19 252) und den nachträglichen Entscheid vom 21. April 2020 (PEN 20 11) zu verweisen. Das Regionalgericht hielt darin unter anderem folgendes fest (Vollzugsakten BVD, pag. 71 Rückseite; Hervorhebungen durch die Kammer): Gemäss