bedingte Geldstrafe von 90 Tagen bei einer Probezeit von drei Jahren). Die hier nunmehr zu interessierende teilbedingte Freiheitsstrafe (wovon 10 Monate zu vollziehen sind) wurde mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. September 2019 ausgesprochen (versuchte schwere Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen am 14. Juli 2018 bzw. 28. April 2018, Freiheitsstrafe von 30 Monaten, hiervon 20 Monate bedingt und Geldstrafe von 55 Tagessätzen).