Es folgt eine Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft Nord-Waadt wegen grober Verkehrsregelverletzung (begangen am 27. Oktober 2017; bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen bei einer Probezeit von 3 Jahren, wobei die bedingte Strafe mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. September 2019 widerrufen wurde). Sodann folgt ein Strafbefehl des «Ministero pubblico del cantone Ticino Lugano» wegen Angriffs (begangen am 16. Juni 2018; bedingte Geldstrafe von 90 Tagen bei einer Probezeit von drei Jahren).