21. Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer mehrfach vorbestraft ist. Im Strafregister findet sich zunächst eine Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (begangen am 20. Mai 2017; bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren, wobei der bedingte Vollzug mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. September 2019 widerrufen wurde). Es folgt eine Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft Nord-Waadt wegen grober Verkehrsregelverletzung (begangen am 27. Oktober 2017;