5 genüber keinen Eingang in die gerichtliche Beurteilung der Rückfallgefahr gefunden. Zudem hätten die laufenden Strafuntersuchungen noch nicht berücksichtigt werden können. Es erstaune daher nicht, dass die aktuelle Beurteilung durch die SID anders ausfalle. Eine Legalprognose sei sodann immer mit Blick auf eine bestimmte Massnahme zu beurteilen. Diese habe indes strenger auszufallen, wenn es um die Frage der Halbgefangenschaft gehe. Sodann seien (insbesondere einschlägige) Vorstrafen bei jeder Prognosebeurteilung zu berücksichtigen.