15. In ihrer Vernehmlassung vom 7. August entgegnet die SID im Wesentlichen, es sei vorab auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid zu verweisen, an welchen vollumfänglich festgehalten werde. Weiter sei festzuhalten, dass das Regionalgericht Bern-Mittelland eine sehr kurze und alles andere als umfassende Prüfung der Legalprognose durchgeführt habe. Es seien lediglich das erstmalige Erscheinen vor Gericht, die Untersuchungshaft, der Widerruf zweier Vorstrafen und das Aussprechen einer unbedingten Geldstrafe berücksichtigt worden. Aspekte der Persönlichkeit und die Lebensumstände des Beschwerdeführers hätten demge-