Die Untersuchungshaft und das anschliessende Verfahren hätten durchaus eine Wirkung auf den Beschwerdeführer gehabt. Sodann habe die SID ohne aktuelle Arztberichte, Gutachten oder sonstige medizinische Unterlagen und ohne entsprechende Fachkenntnisse eine angebliche Rückfallgefahr aus medizinischen bzw. psychischen Gründen angenommen und in die Entscheidfindung miteinfliessen lassen. Hierfür wäre aber die Einholung aktueller medizinischer Unterlagen nötig gewesen. Ausserdem werde bestritten, dass der Beschwerdeführer derzeit an psychischen Problemen leide.