4 spreche sie diametral dem Regionalgericht Bern-Mittelland, welches im Urteil vom 4. September 2019 festgehalten habe, dass die ausgefällte Freiheitsstrafe die erstmalige erhebliche Verurteilung des Beschwerdeführers sei und der teilbedingte Vollzug genüge, um ihn von künftigen Delikten abzuhalten. Das Verschulden sei im leichten Bereich und die Prognose bezüglich Rückfallgefahr günstig.