8. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern am 28. Juli 2020 ein Beschwerdeverfahren (pag. 65 f.). Die SID beantragte am 7. August 2020 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann (pag. 71 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern beantragte mit Eingabe vom 25. August 2020 (pag. 79) ebenfalls die kostenpflichtige Abweisung. Der Beschwerdeführer hielt mit Replik vom 17. September 2020 an seinen Rechtsbegehren fest (pag. 87 f.).