Leistungserfassung vom 29. Mai 2020 zu bestimmen; 5. Dem Beschwerdeführer (Gesuchsteller) sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren betreffend Verweigerung des Strafvollzugs in Form der Halbgefangenschaft das Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege zu erteilen, unter Beiordnung des unterzeichneten Rechtsanwalts als unentgeltlicher Rechtsbeistand; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. 7.7% MWST.