1. Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 17. Juni 2020 sei aufzuheben und das Gesuch um Gewährung der Vollzugsform der Halbgefangenschaft vom 14. November 2019 gutzuheissen; 2. Eventualiter zu Ziff. 1 sei der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 17. Juni 2020 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz, evtl. an die Bewährungsund Vollzugsdienste, zurückzuweisen; 3. Dem Beschwerdeführer sei für das Verfahren vor der Vorinstanz eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 6'174.65 (inkl. MWST) zu sprechen; 4. Eventualiter zu Ziff.