2 6. Mit Entscheid vom 17. Juni 2020 wies die SID die Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegte dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten (pag. 27 ff.). Für die Begründung wird auf die Ausführungen im materiellen Teil hiernach verwiesen. 7. Am 27. Juli 2020 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 17. Juni 2020 und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.; Hervorhebungen im Original):