5. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 14. April 2020 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID), wobei er unter Kosten- und Entschädigungsfolgen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Gutheissung des Gesuchs um Gewährung der Vollzugsform der Halbgefangenschaft bzw. eventualiter die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung durch die BVD beantragte. Gleichzeitig stellte er ein Gesuch zur unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt (Vollzugsakten BVD, pag. 157 ff.).