_ tätig und befürchte, seine Kunden zu verlieren und vom Sozialdienst abhängig zu werden, wenn er in den Normalvollzug müsse. Unter Hinweis auf die Möglichkeit bezüglich des Vollzugsentscheids eine anfechtbare Verfügung zu verlangen, wiesen die BVD das Gesuch mit Schreiben vom 20. Januar 2020 ab (Vollzugsakten BVD, pag. 142 f.). Der Beschwerdeführer, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt B.________, ersuchte daraufhin mit Schreiben vom 17. Februar 2020 um Erlass einer anfechtbaren Verfügung (Vollzugsakten BVD, pag. 150 f.).