u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, wobei für eine Teilstrafe von 20 Monaten der bedingte Strafvollzug bei einer Probezeit von drei Jahren gewährt wurde. Gleichzeitig widerrief das Regionalgericht Bern-Mittelland die mit Urteil der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 18. Oktober 2017 und der Staatsanwaltschaft Nord-Waadt vom 25. Januar 2018 bedingt ausgesprochenen Geldstrafen (Vollzugsakten des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste [nachfolgend BVD], pag. 44).