1. Zur Bezahlung von CHF 2‘797.75 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 20.02.2019 an die Privatklägerin C.________, unter Vorbehalt der Nachklage gemäss Art. 46 Abs. 2 OR. 2. Zur Bezahlung von CHF 10‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 17.10.2018 an die Privatklägerin C.________. 3. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von CHF 11‘691.05 an die Privatklägerin C.________. 103 4. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung für das oberinstanzliche Verfahren von CHF 5'579.45 an die Privatklägerin C.________.