Der Kanton Bern hat Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 15'573.65 (CHF 14’848.05 + CHF 725.60) entschädigt. Rechtsanwalt B.________ wurden damit CHF 2'852.00 zu viel vergütet. Der entsprechende Betrag wird mit der oberinstanzlichen Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ verrechnet.