Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche (19/20) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 36'801.00, 19/20 ausmachend CHF 34'276.95 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zur Bezahlung von 9/10 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 8'000.00, 9/10 ausmachend CHF 7'200.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). III. 1. Die amtliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher Q.________ (bis 24.04.2019), wurde wie folgt bestimmt: