1. Zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 327 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB angeordnet. Es wird festgestellt, dass die Massnahme am 12.09.2019 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt.