Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 15. Mai 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, angeblich begangen am 20.07.2018 in Bern z.N. von G.________; B. A.________ schuldig erklärt wurde 1. der Drohung, begangen am 13.08.2018 in M.________ z.N. von K.________; 2. der Tätlichkeiten, begangen am 13.08.2018 in M.________ z.N. von L.________;