99 von CHF 5'579.45 ergibt. Für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung (inkl. Urteilseröffnung) machte Rechtsanwältin D.________ einen Aufwand von total 7.5 Stunden und für die Nachbearbeitung einen solchen von einer halben Stunde geltend. Der geltend gemachte Aufwand für die Teilnahme an der Hauptverhandlung/die Nachbearbeitung von total acht Stunden erscheint angemessen. Die geltend gemachten Auslagen (CHF 205.55) geben zu keinen Beanstandungen Anlass.