b StPO verzichtet. Die von Rechtsanwalt B.________ mit Honorarnote vom 1. Juni 2021 (pag. 2156 ff.) geltend gemachte amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 8'259.85 (inkl. MWST von CHF 590.55) wurde mit Beschluss vom 19. Juli 2021 (pag. 2208 ff.) festgesetzt. Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die Ausführungen in Ziff. III des Beschlusses verwiesen werden (pag. 2211), der im Übrigen in Rechtskraft erwachsen ist. Rechtsanwalt B.________ wird folglich durch den Kanton Bern für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren ein Aufwand von 36.42 Stunden à CHF