In casu stehen für die Kammer die Bewegungseinschränkungen, Missempfindungen im Gesicht sowie die psychischen Langzeitfolgen des Vorfalls im Vordergrund. Die Einbusse an Lebensqualität ist für die Privatklägerin erheblich, wie sie anschaulich anhand von Alltagsbeispielen aufgezeigt hat (unkontrolliertes Nasenlaufen, Verlust der Selbständigkeit [Haarewaschen, Wäsche aufhängen] und von Hobbies [Velofahren], traumatische Zustände, Angstträume und Ausgehhemmungen).