Nach einem Schlag ist sie bewusstlos und verletzt zu Boden gefallen (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., Nr. 381 [S. 412]; Urteil des Obergerichts Luzern vom 5. November 2007). - CHF 29'160.00: Eine 60-jährige Fussgängerin wird auf offener Strasse attackiert (Schien- und Wadenbeinbruch, ein Hämatom am rechten Auge und diverse Quetschwunden sowie posttraumatische Störung. Zugegebenermassen sind diese Fälle nicht ohne Weiteres mit dem vorliegenden vergleichbar. Daraus wird aber deutlich, dass auch bei Tatfolgen wie Frakturen/Hämatomen im Bereich des Auges, Funktionsbeeinträchtigungen (inkl. Kraftverlust) von Händen/Armen sowie durch die Körperverletzung erlittene posttrauma-