94 Lidhämatom, eine Schädelfraktur am Hinterkopf sowie kleine Hirnblutungen frontal rechts. Als Folgeschäden des Vorfalls resultierten, bis heute anhaltend, der Verlust des Geruchssinns, Gleichgewichtsstörungen, posttraumatische Migräne und posttraumatischer Lagerschwindel. Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Genugtuung CHF 16'000.00.