Nach Diskussionen zwischen dem Beschuldigten, A und B versetzte der Beschuldigte dem Privatkläger unvermittelt einen Faustschlag gegen das linke Auge. Der Privatkläger fiel durch den Schlag bewusstlos zu Boden und erlitt einen Bruch des Schädeldachs rechts, einen Bruch des rechten Anteils der Schädelbasis, eine Schwellung über dem linken Jochbogen, eine Unterblutung des Ober- und Unterlides des linken Auges und eine blutige Belegung des rechten Trommelfells. Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren (schwere Körperverletzung).