Genugtuung: CHF 8'000.00 (dabei wurde ein relevantes Mitverschulden des Opfers verneint und auch keine Reduktion aufgrund der bloss fahrlässigen Tatbegehung vorgenommen [vgl. E. IV.1.4.b und c des Urteils]). - Urteil des Obergerichts SK 2013 24 vom 5. Februar 2016. In der Morgenfrühe des 30. Oktobers 2010 kam es an der Genfergasse in Bern zu verbalen Provokationen zwischen zwei Gruppen von Personen aus der Region Bern und Luzern. Nach Diskussionen zwischen dem Beschuldigten, A und B versetzte der Beschuldigte dem Privatkläger unvermittelt einen Faustschlag gegen das linke Auge.