Der Täter stiess das Opfer heftig mit den Händen gegen die Brust, woraufhin dieses nach hinten fiel und mit den Kopf auf dem Asphalt aufschlug. Es zog sich dabei einen Schädelbruch mit Schädelhirntrauma zu, woraus eine persistente posttraumatische Anosmie resultierte (vorsätzliche einfache Körperverletzung und fahrlässige schwere Körperverletzung). Genugtuung: CHF 8'000.00 (dabei wurde ein relevantes Mitverschulden des Opfers verneint und auch keine Reduktion aufgrund der bloss fahrlässigen Tatbegehung vorgenommen [vgl. E. IV.1.4.b und c des Urteils]). - Urteil des Obergerichts SK 2013 24 vom 5. Februar