Daraus resultierten als Folgeschäden des Vorfalls, bis heute anhaltend, Sensibilitätsstörungen im Gesicht als Folge der dislozierten Jochbeinfraktur links mit Orbitabodenbeteiligung und Bewegungseinschränkungen und Schmerzen in der Schulter als Folge des Schlüsselbeinbruchs. Ferner leidet die Privatklägerin weiterhin unter traumatischen Zuständen, Angstträumen und Ausgehhemmungen.