Insgesamt erachtet das Gericht gestützt auf diese Referenzfälle und angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falls den geltend gemachten Betrag von CHF 10‘000.00 als angemessen. Dies namentlich unter Berücksichtigung des Verschuldens von A.________, das grundsätzlich als erheblich einzustufen ist. Aber auch aufgrund seines Alters im Vergleich zu demjenigen des Opfers und dem Umstand, dass keinerlei Beziehung zum Opfer bestand, er aber auch in keiner Art und Weise provoziert wurde. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass der Heilungsverlauf kompliziert war und für C._____