92 nugtuung von CHF 10'000.00 im Falle der Privatklägerin mehr als angemessen (pag. 2143). Die Verteidigung verwies anlässlich der Berufungsverhandlung zunächst auf die Berufungserklärung und führte weiter aus, die Genugtuungssumme sei zu hoch. Es stelle sich die Frage, wie es so weit gekommen sei (pag. 2144). 26.3 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz führte bezüglich Genugtuungshöhe Folgendes aus (pag.