Im Weiteren machte die Privatklägerin selbstgetragene (Krankheits-)Kosten in der Höhe von CHF 1'699.95, Kosten für Medikamente in der Höhe von CHF 115.90, Kosten für einen Mahlzeitendienst in der Höhe von CHF 310.80 (für eine Person), Kosten für Haarpflege (Coiffeur) in der Höhe von CHF 123.00, Kosten für die chemische Reinigung der Kleider in der Höhe von CHF 38.00, Annullationskosten Flück-Reisen AG in der Höhe von CHF 20.00 sowie Parktickets in der Höhe von CHF 6.00 geltend, was einem Totalbetrag von CHF 2'797.75 entspricht (pag. 685). Die geltend gemachten Kosten setzen sich gemäss den eingereichten Bele-