682 ff.). Die Privatklägerin machte zunächst Transportkosten in der Höhe von CHF 484.10 geltend. Der eingereichten Aufstellung (pag. 689 f.) sind die jeweils für die Arztbesuche zurückgelegten Kilometer zu entnehmen. Insgesamt werden 563 Kilometer mit dem Auto à CHF 0.70 geltend gemacht, zuzüglich Mehrfahrtenkarten für CHF 90.00 (pag. 691), total ausmachend CHF 484.10. Die zurückgelegten Strecken lassen sich anhand der eingereichten Aufstellung eruieren und stimmen im Übrigen mit den entsprechenden (Zahn-)Arztberichten- bzw. Terminen überein (pag. 692 f.).