Deshalb befände sich ein Beleg für die Textilreinigung in den Akten. Die Privatklägerin habe ihre Reise vom 27. Oktober 2018 aufgrund der Operation nicht antreten können. Die Privatklägerin habe eine Zusammenstellung betreffend die Transportkosten eingereicht (pag. 689), wobei die Belege der entsprechenden Behandlungen, die mit den Fahrten korrespondieren würden, ebenfalls eingereicht worden seien (pag. 692 ff.). Die Selbstbehalte seien für jeden Posten belegt (pag. 698 ff.). 25.2 Erwägungen der Kammer Die Privatklägerin reichte am 5. November 2019 eine begründete und mit Belegen versehene Zivilklage ein (pag. 682 ff.).