89 sche Behandlung, Transportkosten, Haarpflege, chemische Reinigung der Kleider etc. nicht genügend substantiiert und belegt worden (pag. 2135). Die Vertretung der Privatklägerschaft führte aus (pag. 2143), dass die Kosten der ärztlichen Behandlungen und der Spitex grösstenteils von der Krankenkasse übernommen worden seien. Daneben seien verschiedene Auslagen angefallen, welche die Privatklägerin selbst habe tragen müssen. Insgesamt werde eine Schadenersatzforderung im Umfang von CHF 2'797.75 geltend gemacht (pag.