59 StGB gestützt auf die Deliktsserie Spätfrühling/Sommer 2018. Zweitens scheint sich die therapeutische Ausgangslage gemäss Behandlungs- und Verlaufsbericht vom 7. Mai 2021 verbessert zu haben (verbesserte Krankheitsakzeptanz und Behandlungseinsicht mit Absprachefähigkeit), wenngleich nicht verkannt wird, dass noch im Gutachten vom 12. April 2019 steht «Wie aus dem bisherigen Verlauf hervorgeht, ist fraglich, wieviel zusätzlichen Nutzen … durch psychotherapeutische Interventionen (nebst der Pharmakotherapie als Basis) erreicht werden kann» (pag. 389 f.). Indes ist dem Gutachten vom 12. April 2019 auch zu entnehmen: