Dr. med. F.________ hielt im Gutachten vom 12. April 2019 nachvollziehbar fest, dass diese Massnahme vor allem aufgrund des zu offenen Rahmens und der offenbar lange (auch gutachterlich, bis 2015) nicht erkannten deutlichen kognitiven Defizite (sowie den lange deutlichen diagnostischen Unsicherheiten) gescheitert sei (pag. 398). Ebenso wenig lässt sich aus dem Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 vorliegend etwas gegen die Anordnung einer stationären Massnahme mach Art.