Zum gleichen Schluss gelangt Dr. med. F.________ im aktuellsten Verlaufsgutachten, wonach der Beschuldigte derzeit noch nicht stabil genug sei, um sich in einem freiheitlichen Setting bewähren zu können (pag. 2071). Aus gutachterlicher Sicht sei klar, dass der Beschuldigte – sofern man seine Legalprognose deutlich verbessern und seine «Aussetzer» unter möglichst grosser Kontrolle haben will – noch über viele Jahre hinweg ein relativ engmaschiges und ihm gegenüber wohlwollendes Betreuungssetting benötige (pag. 2073). Der aktuelle Unterbringungsrahmen in der Klinik Rheinau passe und solle im üblichen Rahmen (mit bei gutem Verlauf kleinschrittigen Lockerungen) weitergeführt werden (pag.