…». Dem aktuellsten Verlaufsgutachten ist zur Therapierbarkeit des Beschuldigten Folgendes zu entnehmen: «Für die bei Herrn A.________ vorhandenen Störungen/Problembereiche sind grundsätzlich zumindest teilweise wirksame Behandlungsmethoden bekannt, die zwar keine Heilung, aber eine vermehrte Kontrolle der Problembereiche ermöglichen. Als Basis der integrierten (forensisch)- psychiatrischen Therapie ist hier eine solide Pharmakotherapie zu nennen (falls vom Präparat her möglich, idealerweise Depotmedikation). Ergänzend zudem relativ basale verhaltenstherapeutische und stützende Interventionen sowie haltgebende Strukturen (z.B. betreutes Wohnsetting;