Aus dem aktuellen Behandlungs- und Verlaufsbericht ergibt sich, dass die Antwort des Gutachters auf die Frage der Behandelbarkeit der festgestellten psychischen Störung/Abhängigkeit von Suchtstoffen nicht nur theoretischer Natur war, sondern auch in der Praxis zutrifft: «Ja, es gibt für die festgestellten (psychischen) Störungen / Drogenproblematik Behandlungen und es lässt sich durch diese der Gefahr neuerlicher Straftaten in legalprognostisch wesentlicher Weise begegnen. Es sollte sich dabei um eine integrierte psychiatrische Behandlung (langfristig orientierte [Pharmako]Therapie) handeln, die vor allem störungs- und teilweise deliktorientiert sein sollte. …».