2064). Wesentlich ist auch die Feststellung im aktuellen Behandlungs- und Verlaufsbericht, dass im letzten Behandlungsabschnitt (von August 2020 bis Mai 2021) an der Akzeptanz in Bezug auf das Vorhandensein einer psychischen Problematik habe gearbeitet werden können und sich der Beschuldigte offener präsentiere bezüglich der Vermittlung von Krankheitswissen und allmählich beginne, ein Verständnis für die eigene Krankheit zu entwickeln (dabei jedoch dazu neige, sich selbst zu überschätzen; pag. 2001). Anlässlich der Berufungsverhandlung äusserte der Beschuldigte hingegen mehrfach, nicht psychisch krank zu sein (pag. 2116, Z. 39 ff., pag. 2121, Z. 25 ff.) und auch Dr. med. F.______