2028 ff.), wonach eine adäquate und langfristig angelegte Pharmakotherapie zur Verbesserung der Legalprognose beim Beschuldigten sehr wesentlich sei. Ohne eine solche bestehe beim Beschuldigten eine sehr hohe Rückfallgefahr (pag. 2061). Zwar könne von einer ersten positiven Entwicklung gesprochen werden (der Beschuldigte befinde sich derzeit zweifellos in einem für ihn sehr geeigneten therapeutischen und stützenden Setting), auf der anderen Seite sei offensichtlich, dass der Weg des Beschuldigten zu einer deutlich verbesserten Legalprognose in einem offeneren Setting noch ziemlich lange sein dürfte (pag.