einzig am 3. Februar 2021 sei es zu einem erneuten Aggressionsereignis gekommen (anzumerken bleibt, dass offenbar vergessen gegangen ist, den rapportierten Vorfall vom 10. September 2020 aufzuführen [pag. 1065 VA BVD]). Insoweit scheint sich die gutachterliche Feststellung, wonach eine adäquate Pharmakotherapie zur Verbesserung der Legalprognose sehr wesentlich bzw. eminent wichtig sei, zu bewahrheiten (pag. 386, 401). Zum gleichen Schluss gelangt Dr. med. F.________ im aktuellsten Verlaufsgutachten vom 25. Mai 2021 (pag. 2028 ff.), wonach eine adäquate und langfristig angelegte Pharmakotherapie zur Verbesserung der Legalprognose beim Beschuldigten sehr wesentlich sei.