Auch dem forensischpsychiatrischen Verlaufsgutachten vom 25. Mai 2021 (pag. 2028 ff.) ist zu entnehmen, dass nach wie vor eine relativ hohe Rückfallgefahr für Gewalttaten in den kommenden Jahren besteht, was zusätzlich untermauert wird durch die aktenkundigen Gewalttätigkeiten des Beschuldigten in der Klinik Rheinau. Erwartet werden vorwiegend ähnliche Delikte wie die bisherigen, somit auch Gewaltdelikte gegenüber Dritten (pag. 2061). In einem deutlich freiheitlicheren Setting würde der Be-