2002). Die Rückfallgefahr beim Beschuldigten für vorwiegend ähnliche Delikte, d.h. auch Gewaltdelikte gegenüber Dritten, wird gemäss nachvollziehbar-schlüssigem Gutachten vom 12. April 2019 ohne adäquate Pharmakotherapie als sehr hoch (pag. 385 f.) bzw. hoch bis sehr hoch (pag. 401) eingeschätzt (basierend auf strukturierten, kriteriengeleiteten Risikoeinschätzungen). Auch dem forensischpsychiatrischen Verlaufsgutachten vom 25. Mai 2021 (pag.