Unbestritten ist auch, dass zwischen der schweren psychischen Störung und den zu beurteilenden Taten bzw. körperlichen Übergriffen auf Drittpersonen ein direkter Zusammenhang besteht (so ist auch dem Behandlungs- und Verlaufsbericht vom 7. Mai 2021 der PUK Zürich/Rheinau zu entnehmen «Wir gehen weiterhin davon aus, dass die oben genannten Straftaten in unmittelbarem Zusammenhang mit der vormals bestehenden Opiat- und Kokainabhängigkeit und der schizophrenen Grunderkrankung stehen»; pag. 2002).