Trotz dem Komorbiditätsprinzip muss nebst der Hauptdiagnose der Schizophrenie beim Exploranden nichtmehr zwingend eine zusätzliche Persönlichkeitsstörung diagnostiziert werden (pag. 2057). Daraus lässt sich schliessen, dass mit zunehmender Beobachtungs- und Behandlungsdauer (und damit erweiterter Datenlage) sich die Diagnose immer mehr eingrenzen bzw. präzisieren lässt. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die bis anhin festgestellte leichte Intelligenzminderung gemäss aktuellstem Verlaufsgutachten (2028 ff.) nicht mehr diagnostiziert werden konnte, da der Beschuldigte im Unterschied zur Testung im Jahr 2015 einen in der Norm liegenden IQ erzielte (pag. 2056, pag.