82 nehmungen; akut polymorphe psychotische Störung, ICD-10 F23). Sowohl tatzeitnah als auch aktuell ist eine Intelligenzminderung (ICD-10 F78) zu diagnostizieren. Diese ist höchstens von leichter Ausprägung (leichte Intelligenzminderung [ICD-10 F70.0]; …). Differenzialdiagnostisch ist weiterhin eine Traumafolgestörung (am ehesten ICD-10 F62) und/oder eine schizophrene Grunderkrankung (ICD-10 F20) in Betracht zu ziehen. Ebenso eine dissoziative Störung (ICD-10 F44), die jedoch nicht direkt deliktrelevant ist (pag. 641 ff. VA BVD). 20.08.2018: Dr. AN.________ (Austrittsbericht PZM nach FU):